Sturz beim Firmenlauf
Ist eine Inline-Skaterin bei einem öffentlichen Firmenlauf gesetzlich unfallversichert? Darüber mussten Gerichte entscheiden.
Gemeinsam mit einigen Kollegen ihres Unternehmens nahm eine Inline-Skaterin am Berliner Firmenlauf teil, der einmal jährlich stattfindet und auch anderen Unternehmen und Freizeitsportlern offen steht. Kurz nach dem Start stürzte sie und brach sich das Handgelenk. Die gesetzliche Unfallversicherung, bei der sie den Unfall als Arbeitsunfall geltend machen wollte, lehnt ab mit der Begründung, dass es sich nicht um eine Betriebsveranstaltung gehandelt habe. Auch das Sozialgericht Berlin, an das sich die Verletzte wandte, schloss sich dieser Auffassung an. Demnach habe sich der Unfall nicht bei einer Aktivität ereignet, die mit der Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang steht, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Kein Betriebssport, keine Gemeinschaftsveranstaltung
Zu dem gleichen Ergebnis kam das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Es habe sich weder um Betriebssport gehandelt, der regelmäßig stattfindet, noch um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, die dem Zusammenhalt der Mitarbeiter fördern soll. Die Tatsache, dass die Teilnehmer am Firmenlauf vorher gemeinsam trainiert haben und vom Unternehmen einheitliche Laufshirts mit Firmenlogo sowie die Stargebühr bezahlt bekamen, ändere daran nichts (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023 – Az. L 3 U 66/21).
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