Raketen, Feuerwerk und Böller zum Jahreswechsel

Silvester: Ein Feuerwerk brandgefährlicher Risiken

Die Nacht von Silvester auf Neujahr ist für Versicherungen meist kein Grund zum Feiern, denn Feuerwerk und Co. führen immer wieder zu zahlreichen, meist vermeidbaren Schäden.

Vermeidbar deshalb, weil häufig nicht einmal einfache Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Die Wahrscheinlichkeit einer sorgenfreien Party erhöht sich z. B. deutlich, wenn ausschließlich Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Diese bescheinigt, dass das Feuerwerk bei sach- und bestimmungsgemäßer Verwendung sicher ist.

Speziell Raketen sollten immer aus schweren, kippsicheren Gefäßen abgeschossen werden – und niemals aus der Hand. Befindet sich das persönliche Cape Canaveral vor der Haustür, müssen Windstärke und -richtung im Blick behalten werden. Außerdem sollten Raketen niemals unter Bäumen gestartet werden. Das fehlende Laub mag zwar freie Bahn signalisieren, die Äste können den Flugkörper jedoch umlenken oder sogar wieder in Richtung Boden schicken.

Wer Feuerwerk entzündet, sollte im eigenen Interesse generell auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und zu Gebäuden achten. Geschlossene Fenster und Türen erhöhen die Sicherheit zusätzlich, weil sich Raketen oder Böller nicht versehentlich ins Innere „verfliegen“ und einen Brand verursachen können.

Wenn doch etwas passiert: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sowie die private Haftpflichtversicherung ersetzen versicherte Schäden. Dazu gehören in der Regel solche, die durch Feuer oder Löschwasser entstanden sind, aber auch Personen- und Sachschäden Dritter. Bei Verletzungen hilft die Kranken- und ggfs. die private Unfallversicherung, bei Beschädigungen des eigenen Kraftfahrzeugs springt die Kaskoversicherung, sofern vorhanden, ein.

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